Propädeutikum

Psychotherapeutisches Propädeutikum 

Das psychotherapeutische Propädeutikum des Vereins Psy.Vita bietet die im Psychotherapiegesetz vorgeschriebenen theoretischen Lehrinhalte des ersten Teils der Psychotherapieausbildung an. 


* Der Ausbildungslehrgang startet ab 12 TeilnehmerInnen

Kursverlauf

Für die Durchführung des Lehrganges gelten folgende Rahmenbedingungen:

Theoretischer Teil des Propädeutikums 
Der theoretische Teil umfasst berufsbegleitende Module im Ausmaß von 765 Stunden, die in geblockter Form über jeweils ein Wochenende stattfinden. Grundsätzlich herrscht bei allen Modulen Anwesenheitspflicht. 

Praktischer Teil des Propädeutikums
Der praktische Teil umfasst das Praktikum (mindestens 480 Stunden), 20 Stunden Supervision des Praktikums sowie 50 Stunden Selbsterfahrung, davon mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung und mindestens 20 Stunden Gruppenselbsterfahrung. Entsprechende Gruppenveranstaltungen werden vom Verein Psy.Vita in geblockter Form angeboten. Der praktische Teil (mit Ausnahme der 20 Stunden Gruppenselbsterfahrung) ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass die TherapeutInnen, bei denen Sie die Selbsterfahrung und die Praktikumssupervision absolvieren, seit mindestens 5 Jahren mit Zusatzbezeichnung in der PsychotherapeutInnenliste des BMG eingetragen sein müssen.
Curriculum

Arbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Propädeutikum beträgt 120 ECTS. Arbeitsaufwand und Stunden können sich durch Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungen verringern. 

Evaluation des Lernfortschritts

Der Kurs- und Lehrgangsertrag wird über verschiedene Formen der Evaluation überprüft. In jedem Präsenzseminar wird am dritten Tag eine Überprüfung der Seminarinhalte durchgeführt. Die kommissionelle Abschlussprüfung überprüft exemplarisch den Lernertrag des gesamten Lehrganges. Weitere Formen der Evaluation beziehen sich auf den Praktikumsbericht, das Selbsterfahrungstagebuch und Seminarprotokolle.

Zulassungsvoraussetzungen

Für das Psychoterapeutische Propädeutikum von Psy.Vita gibt es kein Aufnahmeverfahren.

Es gelten die gesetzlichen Zulassungskriterien lt. Psychotherapiegesetz (§ 10, BGBI.Nr. 361/1990):
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • und
  • österreichische Matura, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung 
oder
  • abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst bzw. medizinisch-technischen Dienst,
  • oder
  • Matura aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
  • oder
  • Matura oder gleichwertiger Abschluss aus dem Ausland, der in Österreich nostrifiziert wurde.
Sollte keine dieser Voraussetzungen vorliegen, so haben Sie die Möglichkeit beim für Gesundheit zuständigen Bundesministerium um Eignung mittels des entsprechenden Formulars anzusuchen.

Anrechnungen

Das Curriculum zum Psychotherapeutischen Propädeutikum sieht eine Anrechnung von Ausbildungszeiten vor, die im Rahmen bestimmter Studien bzw. bestimmter Berufsausbildungen erworben wurden. Studien- und Ausbildungselemente können angerechnet werden, wenn Sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Die Dauer des Propädeutikums wird dadurch verkürzt.

Selbsterfahrung, die länger als 5 Jahre zurückliegt, wird nicht mehr angerechnet.

Aus folgenden Studien bzw. Ausbildungen kann eine Anrechnung erfolgen:
  • Diplomstudium Psychologie
  • Diplomstudium Pädagogik
  • Medizin
  • Krankenpflegeschule
  • Akademie und tlw. FH Sozialarbeit
  • Akademie für Ergotherapie
  • Akademie für Physiotherapie
  • Ehe- und Familienberatung
  • Kindergarten- und Sonderkindergartenpädagogik

Eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten kann nur für ordentliche Hörer des Propädeutikums erfolgen. Ein verbindlicher Bescheid ist erst auf Grundlage entsprechender Unterlagen, Zeugnisse und Bestätigungen im Zuge eines Anrechnungsvorganges möglich.
Eine Anrechnung ist schon vor dem Einstieg ins Propädeutikum möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungen nicht auf Propädeutika anderer Anbieter übertragbar sind.
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